Pfefferspray legal/illegal

Das Gesetz in der Schweiz

Pfefferspray legal oder illegal - Das Gesetz in der Schweiz

Ist Pfefferspray legal in der Schweiz?

Diese Frage wird uns täglich gestellt.

Eine gute Frage…

Deshalb haben wir uns entschieden diesen Artikel zu schreiben, um diese brisante Thematik einfach aber detailliert zusammenzufassen.

Bei uns finden Sie alles zum Thema Pfefferspray Schweiz.

Sie wollen nicht ins Gefängnis kommen?

Pfefferspray Gesetz - Hinter Gitter

Und wollen sich aber trotzdem effektiv schützen können?

Dann lesen Sie jetzt unseren Guide exakt durch!

Spass bei Seite – wir wollen Ihnen keine Angst einjagen – aber es ist definitiv sinnvoll und hilfreich die Gesetzeslage für Ihren persönlichen Schutz zu kennen.

Erfahren Sie jetzt ob Pfefferspray legal ist in der Schweiz und was es dazu zu beachten gilt.

Los gehts!

 

Waffengesetz – Was gilt als Waffe in der Schweiz?

Wie Sie sicherlich wissen kann man Waffen nicht ohne weiteres kaufen – man benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein.

Und nein einen solchen Schein kann man nicht einfach schnell in der Migros an der Kasse kaufen…

Falls Pfeffersprays also als Waffe klassifiziert werden wird es mühsam…

Gemäss Art. 4 im Waffengesetz der Schweiz gilt unter anderem folgendes als Waffe:

“Geräte, die dazu bestimmt sind, durch Versprühen oder Zerstäuben von Stoffen die Gesundheit von Menschen auf Dauer zu schädigen”

Jetzt stellt sich die Frage ob dies auf Pfeffersprays zutrifft.

Dazu müssen wir wissen welcher Wirkstoff in Pfeffersprays enthalten ist und welche Auswirkung dieser auf die Gesundheit von Menschen hat.

Machen wir es kurz: Pfefferspray enthält Oleoresin Capsicum (OC).

Im schweizerischen Waffengesetz wird auf die Waffenverordnung verwiesen, für genauere Informationen zu den Sprayprodukten, welche als Waffen gelten.

Art. 1 der Waffenverordnung besagt:

“Als Waffen gelten Sprayprodukte zur Selbstverteidigung mit den Reizstoffen nach Anhang 2.”

Im Anhang 2 lässt sich folgendes finden:

Als Reizstoffe gelten:

  • CA (Brombenzylcyanid);
  • CS (o-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril);
  • CN (ù-Chloracetophenon);
  • CR (Dibenz(b,f)-1,4-oxazepin)

Pfefferspray enthält keinen der obengenannten Wirkstoffe, sondern wie bereits erwähnt OC (zumindest die Pfeffersprays in unserem Shop, für andere Anbieter können wir keine Garantie übernehmen).

Somit hätten wir also den Weg durch das Labyrinth (auch Schweizer Gesetz genannt) gefunden – Pfefferspray gilt in der Schweiz nicht als Waffe!

Pfefferspray Gesetz - geschafft!

Aber ein Moment…

Es gibt gefühlte 100 Millionen weitere Gesetze – war das wirklich bereits alles was man in Bezug auf Pfeffersprays beachten muss?

Natürlich nicht – zu früh gefreut…

 

Pfefferspray fällt unter das Chemikalienrecht

Richtig gelesen, bei Pfeffersprays kommt das Chemikalienrecht zur Anwendung – es handelt sich dabei schliesslich um einen gefährlichen Stoff, für welchen gewisse Sicherheitsregulierungen nötig sind.

Heisst das jetzt, dass Sie für den Besitz oder die Anwendung von Pfefferspray doch bestraft werden können?

Pfefferspray Gesetz - Hinter Gitter 2

Nein – für Sie als privaten Anwender und Käufer hat das Chemikalienrecht keinen direkten Einfluss.

Aber einen indirekten…

Diese zwei Punkte sind für Sie relevant zu wissen:

  1. Die Abgabe von Pfefferspray ist nur an volljährige und handlungsfähige Personen zulässig (Art. 64 ChemV)
  2. Pfeffersprays in einer Aufmachung die nicht erkennen lässt, dass es sich um ein Produkt für die Selbstverteidigung handelt sind nicht zulässig. Konkret ein Abwehrspray getarnt als Kugelschreiber, Feuerzeug, Schlüsselanhänger oder sonstiges ist nicht erlaubt.

Pfefferspray Gesetz - was ist erlaubt und was nicht

Damit haben wir die wichtigsten Informationen zum Kauf von eines Pfeffersprays zusammen.

Heisst das jetzt, dass Sie einfach wild drauf los sprühen können?

Nein, das würden wir nicht empfehlen…

 

Der Einsatz von Pfefferspray

Bevor Sie Ihr Pfefferspray im Ernstfall einsetzen, sollten Sie noch das Strafgesetzbuch kennen.

Auch hier helfen wir Ihnen natürlich weiter.

In diesen Fällen können Sie Ihr Pfefferspray einsetzen:

  1. Als Notwehr, sprich Sie werden selber ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht.
  2. Als Notwehrhilfe, sprich eine andere Person wird ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht und Sie wollen helfen.

Es gibt also einiges zu beachten beim Kauf und Einsatz von Pfefferspray. Deshalb noch ein letzter wichtiger Punkt.

 

Einen seriösen Verkäufer finden

Damit Sie sicherlich ein Abwehrspray kaufen welches nicht unter das Waffengesetz fällt und Sie es somit ab 18 Jahren kaufen und einsetzen dürfen, sollten Sie Ihr Pfefferspray von einem seriösen Verkäufer beziehen. Bei uns finden Sie alles zum Thema Pfefferspray Schweiz.

Hierzu die wichtigsten Tipps, um herauszufinden, ob der Verkäufer vertrauenswürdig ist:

  1. Zertifiziertes Fachpersonal – ein seriöser Verkäufer beschäftigt zertifiziertes Fachpersonal. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Bund geprüft. In einem Onlineshop sollten Sie einen entsprechenden Hinweis dazu finden. Es muss ein Inhaber eines Zertifikates nach Art. 1 RS 813.131.21 beschäftigt werden. Diese Person ist für die korrekte Beratung der Kunden zuständig und weist auf die vorhanden Gefahren hin.
  2. Durchführung einer Alterskontrolle – ein seriöser Verkäufer fragt Sie im Zweifelsfall nach Ihrem Ausweis. Beziehungsweise in einem Onlineshop ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Paragraph mit dem Hinweis auf die Durchführung einer Alterskontrolle vorhanden.
  3. Getarnte Pfeffersprays – ein seriöser Verkäufer hat keine Pfeffersprays im Angebot, welche als Kugelschreiber oder sonstiges getarnt sind – denn das ist illegal.

Wenn Sie diese drei Kriterien beachten können Sie Ihr Pfefferspray beruhigt kaufen.

Pfefferspray Gesetz - informiert

Fassen wir die wichtigsten Punkte aus diesem Artikel zusammen:

  1. Pfeffersprays von seriösen Verkäufern in der Schweiz fallen nicht unter das Waffengesetz in der Schweiz.
  2. Ab 18 Jahren dürfen Sie ein Pfefferspray kaufen (beziehungsweise der Verkäufer darf es Ihnen verkaufen).
  3. Sie dürfen Pfefferspray in der Schweiz zur Notwehr und Notwehrhilfe einsetzen.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Weiter finden Sie bei uns alles zum Thema Pfefferspray Schweiz.

Falls Sie ein Pfefferspray kaufen wollen, schauen Sie in unserem Shop vorbei. Bei uns finden Sie eine handverlesene Auswahl an qualitativen und zugelassenen Pfeffersprays von Herstellern aus der Schweiz, Deutschland und den USA.