Beschreibung KKS VESK RSG Police Gelstrahl 63ml
- Profi-Gel – Pfefferspray mit 10 % OC-Wirkstoff
- Ballistischer Gelstrahl – hohe Reichweite von 4–5 Metern
- KEIN VERNEBELN – Perfekt geeignet für den Einsatz in Innenräumen und Fahrzeugen
- Sicherer Transport – durch ergonomischen Federdeckel mit Auslösesicherung
- Bewilligungsfrei – in der Schweiz ab 18 Jahren legal erwerb- und tragbar
- Hergestellt in Europa – Qualität, auf die man sich verlassen kann
Der VESK RSG Police mit Gelstrahl ist die erste Wahl für alle, die auf professionelle Selbstverteidigung im Alltag, auf Reisen oder im Dienst angewiesen sind. Mit seiner hochkonzentrierten Wirkstoffformel auf Basis von 10 % natürlichem Oleoresin Capsicum (OC) wirkt der Spray sofort und zuverlässig gegen angreifende Tiere oder in Notwehrsituationen auch gegen Menschen.
Im Unterschied zu einem Nebelspray oder Flüssigstrahl basiert dieser Pfefferspray auf einem viskosen Gel, das eine gezielte Anwendung ermöglicht, ohne die Umgebung zu kontaminieren. Das macht ihn ideal für den Einsatz in geschlossenen Räumen – etwa in Fahrzeugen, Treppenhäusern oder engen Fluren. Selbst nach der Anwendung kannst du dich noch gefahrlos im Raum aufhalten.
Die ergonomisch geformte Sprühkappe ist mit einer mechanischen Federdeckelsicherung versehen. So wird ein unbeabsichtigtes Auslösen verhindert, während die Sprührichtung durch die Form der Kappe blind ertastet werden kann. Die nach vorne gerichtete „Nase“ der Kappe verhindert ein Abrutschen des Fingers über die Düsenöffnung und schützt vor Selbstkontamination durch Rückfluss oder Nachtropfen.
Mögliche Einsatzbereiche
Tech͏nis͏che Det͏a͏ils
- Wirkstoff: 10 % OC (Oleoresin Capsicum aus natürlichem Chili)
- Sprühverhalten: Ballistischer Gelstrahl
- Reichweite: ca. 4–5 Meter
- Inhalt: 63 ml
- Gewicht: ca. 100 g
- Grösse: Höhe ca. 13 cm, Durchmesser ca. 3,5 cm
- Einsätze: 5–10 Sprühstössse
Rechtliche Hinweise zur Anwendung in der Schweiz
Der VESK RSG Police darf in der Schweiz ab einem Alter von 18 Jahren legal gekauft, getragen und verwendet werden. Der Einsatz ist im Rahmen der Notwehr oder Notwehrhilfe zulässig. Eine Bewilligung ist nicht erforderlich.